Kontaktbegleitung für Selbstzahler
Für kontaktberechtigte Personen, deren Einkommen über der Einkommensgrenze liegt, deren Förderstunden ausgeschöpft, bzw. der Förderzeitraum vorbei ist.
Voraussetzungen
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- Beschluss bzw. Protokoll des Gerichts
- Vereinbarung der Eltern
- Empfehlung der Wiener Kinder- und Jugendhilfe
- Unterfertigung der Grundlagen und Rahmenbedingungen
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Dauer und Altersgrenze
Eine Kontaktbegleitung kann maximal für 2 Stunden/Woche angeboten werden. Das Alter der MJ ist auch hier mit vollendetem 15. Lebensjahr begrenzt.
Kosten: € 66,– / Stunde für
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- Gespräche
- Erstkontakt MJ
- Kontaktbegleitung
- Übergabezeit zum begleiteten Kontakt/versetztes Kommen und Gehen jeweils 15 Minuten = 1/2 h
- Übergabe zum unbegleitetem Kontakt jeweils 30 Minute / Übergabe
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Die Kosten für den Erstkontakt, der Kontaktbegleitung und die Übergabezeit sind vom kontaktberechtigten Elternteil zu bezahlen. Die Kosten von Erst-, Zwischen- bzw. Abschlussgesprächen sind von jenem Elternteil zu bezahlen der sie in Anspruch nimmt. Eine anderslautende Vereinbarung kann von den Eltern vereinbart, bzw. vom Gericht angeordnet werden.
Kaution: € 132,–
Für die Erstellung eines Berichtes an das Gericht. bzw. für nicht rechtzeitig abgesagte Termine. Der Bericht wird nach Aufforderung durch das Gericht, bei besonderen Vorkommnissen oder beim Abbruch/Abschluss der Kontaktbegleitung erstellt und kostet € 132,–. Die Kaution ist vor Beginn der Zusammenarbeit zu hinterlegen und bei Inanspruchnahme aufzufüllen. Nicht in Anspruch genommene Kaution wird innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss zurückbezahlt.
Zahlungsmöglichkeiten
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- Barzahlung
- Bankomatzahlung
- Vorauszahlung mittels Banküberweisung
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